
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur VIVARA
VIVARA – Ihre Experten für häusliche 24-Stunden-Pflege & Vermittlung
VIVARA fungiert als Ihre spezialisierte Instanz für die Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte innerhalb des häuslichen Umfelds – sowohl im Raum München-Oberschleißheim als auch überregional. Wir definieren uns als essenzielle Schnittstelle zwischen dem individuellen Streben nach autonomer Lebensführung und der objektiven Notwendigkeit einer professionellen Alltagsunterstützung.
Personalisierte Betreuungskonzepte und individuelle Bedarfsanalyse
Wir forcieren maßgeschneiderte Interventionsstrategien anstelle standardisierter Pauschallösungen. Durch eine präzise Abstimmung auf die persönlichen Lebensumstände stellen wir sicher, dass die Unterstützung exakt dort ansetzt, wo sie benötigt wird.
Prävention stationärer Unterbringung durch 1-zu-1-Versorgung
Ein zentraler Aspekt unserer Dienstleistung ist die Vermeidung von Heimeinweisungen. Durch eine dedizierte Eins-zu-eins-Versorgung gewährleisten wir maximale Sicherheit und Kontinuität in der vertrauten Häuslichkeit der zu betreuenden Person.
Ganzheitlicher Unterstützungsansatz: Grundpflege, Haushalt und soziale Teilhabe
Unsere ganzheitliche Interventionsmatrix deckt alle relevanten Lebensbereiche ab: Dies umfasst die Unterstützung bei der Grundpflege, die effiziente hauswirtschaftliche Koordination sowie die aktive Förderung der sozialen Partizipation zur Steigerung der Lebensqualität.
Nachhaltige Entlastung für Angehörige durch langjährige Expertise
Infolge unserer fundierten Fachkenntnis garantieren wir eine würdevolle Betreuung, die konsequent den Menschen ins Zentrum rückt. Hierdurch erreichen wir eine signifikante und nachhaltige Entlastung für pflegende Angehörige.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Vermittlungstätigkeit
Es gilt zu beachten: VIVARA agiert ausschließlich in vermittelnder Funktion und tritt nicht als unmittelbare Vertragspartei der Betreuungsleistungen auf. Das entsprechende Vertragsverhältnis über die Pflege- und Betreuungsleistungen wird – unter unserer Moderation – unmittelbar mit dem jeweiligen Leistungserbringer konstituiert.
Geltungsbereich der AGB und verbindliche Beauftragung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) determinieren vollumfänglich die Geschäftsbeziehung zwischen VIVARA und Ihnen. Mit der Erteilung Ihres Auftrages erkennen Sie diese Bedingungen als rechtsverbindlich an.
V i v a r a – Betreuung zu Hause
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vermittlungs-,
Beratungs- und Koordinationsleistungen der Agentur VIVARA Betreuung zu Hause (nachfolgend „Agentur“)
gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
2. Die Agentur vermittelt Betreuungspersonen und Haushaltshilfen zur Unterstützung im häuslichen
Umfeld.
3. Diese AGB gelten ergänzend zu dem jeweils mit dem Kunden geschlossenen Vermittlungsvertrag.
4. Individuelle Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag gehen diesen AGB vor.
5. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese von den Regelungen dieser AGB abweichen oder zwingend anzuwenden sind.
2. Tätigkeit und Rolle der Agentur
1. Die Agentur ist als Vermittlungs- und Koordinationsstelle tätig. Gegenstand ihrer Tätigkeit ist insbesondere die Zusammenführung des Kunden mit geeigneten Dienstleistungspartnern bzw.
Betreuungspersonen.
2. Die eigentliche Betreuungs- und Unterstützungsleistung wird nicht durch die Agentur erbracht, sondern durch den jeweiligen Dienstleistungspartner.
3. Der konkrete Dienstleistungsvertrag über die Betreuung und Unterstützung wird zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleistungspartner geschlossen.
4. Die Agentur ist nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungspersonen, sofern nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Auswahl, Abstimmung und organisatorischen Abwicklung des Betreuungseinsatzes und bleibt soweit vereinbart zentraler Ansprechpartner für organisatorische
Fragen.
3. Beratungs- und Vermittlungsleistungen
1. Beratungsleistungen bis zur verbindlichen Auftragserteilung sind grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere:
Aufnahme und Analyse des individuellen Betreuungsbedarfs und suche nach geeigneten Betreuungspersonen, Abstimmung zwischen Kunde und Dienstleistungspartner,
◼ organisatorische Begleitung des Auswahlprozesses, Koordination des Dienstleistungsvertrages,
◼ Unterstützung bei der Organisation des Betreuungseinsatzes sowie
◼ soweit vereinbart die Koordination der An- und Abreise.
3. Die Agentur bemüht sich nach bestem Wissen und anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten
Informationen um die Vermittlung geeigneter Betreuungspersonen.
4. Die Agentur kann mehrere geeignete Betreuungspersonen vorschlagen. Die endgültige Auswahl trifft de
Kunde.
5. Die Agentur schuldet grundsätzlich keinen dauerhaften Einsatz einer bestimmten Betreuungsperson.
4. Angaben des Kunden und Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
2. Der Kunde hat Änderungen des Betreuungsbedarfs oder der häuslichen Situation unverzüglich mitzuteilen.
3. Die Agentur ist berechtigt, die Vermittlung anzupassen oder eine weitere Vermittlung abzulehnen, wenn wesentliche Angaben des Kunden fehlen, unzutreffend sind oder sich nachträglich wesentlich verändern.
4. Entstehen aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben zusätzliche Kosten, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Verbindliche Beauftragung
1. Ein Vermittlungsauftrag kann durch Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages, per E-Mail oder – soweit vereinbart – auch telefonisch erteilt werden.
2. Eine telefonisch erteilte verbindliche Zusage kann durch die Agentur dokumentiert und dem Kunden anschließend in Textform bestätigt werden.Mit der verbindlichen Beauftragung ist die Agentur berechtigt, die weiteren Vermittlungs- und Organisationsschritte einzuleiten.
3. Mit der verbindlichen Beauftragung ist die Agentur berechtigt, die weiteren Vermittlungs- und
Organisationsschritte einzuleiten.
4. Dies kann insbesondere die Reservierung einer Betreuungsperson, die Abstimmung mit dem Dienstleistungspartner sowie die Organisation der Anreise umfassen.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ab diesem Zeitpunkt bereits konkrete Aufwendungen entstehen können.
6. Gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Vermittlungsvergütung
1. Für die Vermittlungstätigkeit erhält die Agentur die im Vermittlungsvertrag vereinbarte Vermittlungsvergütung.
2. Die Vermittlungsvergütung wird mit Eintritt der im Vermittlungsvertrag vereinbarten Fälligkeit zur Zahlung fällig.
3. Rechnungen der Agentur sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
7. Stornierung nach verbindlicher Zusage
1. Storniert der Kunde die Vermittlung nach einer verbindlichen Zusage, können ihm bereits tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit diese nicht bereits durch die vereinbarte Vermittlungsvergütung abgegolten sind und soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Zu den möglichen Kosten gehören insbesondere tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare:
◼ Reise- und Fahrtkosten,
◼ Buchungs- und Reservierungskosten,
◼ Umbuchungs- oder Stornokosten,
◼ sonstige unmittelbar durch die konkrete Vermittlung entstandene Fremdkosten.
3. Eine Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr wird nur erhoben, wenn diese im Vermittlungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
4.Gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
8. Anreise der Betreuungsperson auf Wunsch des Kunden
1. Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass eine Betreuungsperson bereits vor vollständiger Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages anreist, erfolgt dies auf Grundlage einer vorherigen Abstimmung mit dem Kunden.
2. Sagt der Kunde den Einsatz anschließend ab, können tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Reise- und Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3. Eine Bearbeitungsgebühr wird nur berechnet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
9. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
1. Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vermittlungsvertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
2. Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.
3. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Agentur bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vermittlungsleistung beginnt, wird die Agentur die hierfür erforderlichen gesetzlichen Informationen und
Erklärungen einholen.
4. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Kunde bei einem Widerruf zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet sein.
5. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung nur unter den gesetzlich
vorgesehenen Voraussetzungen.
10. Beendigung des Vermittlungsvertrages
1. Für die Laufzeit, Kündigungsfrist und Beendigung des Vermittlungsvertrages gelten die individuellen Vereinbarungen des Vermittlungsvertrages.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Mit dem Tod der zu betreuenden Person endet der Vermittlungsvertrag nach 7 Tagen automatisch, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Bereits entstandene und fällige Vergütungsansprüche sowie bereits entstandene und nachweisbare Kosten bleiben von der Beendigung des Vermittlungsvertrages unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
11. Wechsel einer Betreuungsperson
1. Sollte eine vermittelte Betreuungsperson aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiter eingesetzt werden können oder sollen, bemüht sich die Agentur im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Vermittlung einer geeigneten Ersatzkraft.
2. Soweit im Vermittlungsvertrag vereinbart, erfolgt ein notwendiger Wechsel im Rahmen des bestehenden Vermittlungsvertrages ohne zusätzliche Vermittlungsgebühr.
3. Reise- und sonstige Fremdkosten im Zusammenhang mit einem Wechsel können entsprechend der jeweiligen Vereinbarung anfallen.
12. Vertragsstrafen
1. Wird eine von der Agentur vorgeschlagene Betreuungsperson oder ein von der Agentur vermittelter
Dienstleistungspartner nach Beendigung des Vermittlungsvertrages unmittelbar oder mittelbar weiterbeschäftigt bzw. beauftragt, bleibt der Anspruch der Agentur auf die vereinbarte Vermittlungsvergütung bestehen, sofern der spätere Vertragsschluss auf der von der Agentur erbrachten Vermittlungsleistung beruht.
2. Dies gilt auch, wenn der Vertrag über einen Dritten, Angehörigen oder eine andere zwischengeschaltete Person zustande kommt.
3. Die Regelung gilt für einen angemessenen Zeitraum nach Beendigung des Vermittlungsvertrages, soweit
dies im individuellen Vermittlungsvertrag vereinbart wurde.
13. Zusätzliche Leistungen
1. Leistungen, die über die vereinbarte Vermittlungs- und Koordinationstätigkeit hinausgehen, werden nur
nach vorheriger Vereinbarung erbracht.
2. Hierzu können insbesondere gehören:
◼ zusätzliche organisatorische Tätigkeiten,
◼ besondere Unterstützung im Schriftverkehr,
◼ Unterstützung bei Behördenangelegenheiten,
◼ zusätzliche Vertrags- oder Dokumentenbearbeitung sowie
◼ sonstige individuell vereinbarte Leistungen.
3. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet, die hierfür im Vorfeld vereinbart wurde.
4. Die Agentur erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
14. Betreuung und Leistungsumfang
1. Die vermittelten Betreuungspersonen können abhängig vom jeweiligen Dienstleistungsvertrag
insbesondere Unterstützung im Haushalt, bei der Alltagsgestaltung, bei der sozialen Begleitung und im
Rahmen der zulässigen Grundversorgung leisten.
2. Medizinische Behandlungspflege und Tätigkeiten, die ausschließlich entsprechend qualifizierten bzw.
zugelassenen Gesundheits- oder Pflegeberufen vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil der
Vermittlungsleistung.
3. Soweit medizinische oder pflegerische Fachleistungen erforderlich sind, hat der Kunde hierfür geeignete
professionelle Dienste einzuschalten.
4. Die konkrete Aufgabenverteilung ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und
Betreuungsfragebogens.
15. Verantwortlichkeit des Dienstleistungspartners
1. Der jeweilige Dienstleistungspartner ist für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm
übernommenen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verantwortlich.
2. Die Agentur ist nicht Vertragspartei des zwischen dem Kunden und dem Dienstleistungspartner
geschlossenen Betreuungs- bzw. Dienstleistungsvertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde.
3. Die Agentur unterstützt den Kunden bei organisatorischen Fragen und der Kommunikation mit dem
Dienstleistungspartner.
16. Haftung
1. Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer eigenen vertraglich übernommenen
Vermittlungs- und Koordinationsleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Für Pflichtverletzungen des Dienstleistungspartners oder der Betreuungsperson haftet die Agentur nur,
soweit sie hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich ist.
3. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
17. Datenschutz
1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der zu betreuenden Person
ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.
2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Beratung, Vermittlung, Vertragsdurchführung, Kommunikation
mit Dienstleistungspartnern sowie zur Abwicklung von Zahlungs- und Vertragsangelegenheiten.
3. Soweit dies für die Vermittlung erforderlich und rechtlich zulässig ist, können personenbezogene Daten
an Dienstleistungspartner, Betreuungspersonen und sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligte
Stellen übermittelt werden.
4. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Agentur.
18. Änderungen und Mitteilungen
1. Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, können Mitteilungen zwischen Agentur und
Kunde in Textform erfolgen.
2. Hierzu zählen insbesondere Mitteilungen per E-Mail.
3. Individuelle Vertragsänderungen werden von der Agentur in geeigneter Form dokumentiert.
4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern gelten für Änderungen
die gesetzlichen Anforderungen.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
3. Gegenüber Unternehmern kann – soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Agentur als Gerichtsstand
vereinbart werden.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
21. Einbeziehung der AGB
1. Diese AGB werden Bestandteil des Vermittlungsvertrages, wenn der Kunde vor oder spätestens bei
Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und ihm die Möglichkeit verschafft wurde, von ihrem
Inhalt Kenntnis zu nehmen.
2. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vermittlungsvertrages, dass ihm die AGB in der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses geltenden Fassung zur Verfügung gestellt wurden.
3. Die jeweils gültige Fassung der AGB kann zusätzlich auf der Internetseite der Agentur eingesehen
werden.
Geltung der Vereinbarung Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Wir halten Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung schriftlich fest.
© 2025. Dienstleistungsagentur VIVARA, Inh. Marc André Pöllmann
