
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur VIVARA
VIVARA – Ihre Experten für häusliche 24-Stunden-Pflege & Vermittlung
VIVARA fungiert als Ihre spezialisierte Instanz für die Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte innerhalb des häuslichen Umfelds – sowohl im Raum München-Oberschleißheim als auch überregional. Wir definieren uns als essenzielle Schnittstelle zwischen dem individuellen Streben nach autonomer Lebensführung und der objektiven Notwendigkeit einer professionellen Alltagsunterstützung.
Personalisierte Betreuungskonzepte und individuelle Bedarfsanalyse
Wir forcieren maßgeschneiderte Interventionsstrategien anstelle standardisierter Pauschallösungen. Durch eine präzise Abstimmung auf die persönlichen Lebensumstände stellen wir sicher, dass die Unterstützung exakt dort ansetzt, wo sie benötigt wird.
Prävention stationärer Unterbringung durch 1-zu-1-Versorgung
Ein zentraler Aspekt unserer Dienstleistung ist die Vermeidung von Heimeinweisungen. Durch eine dedizierte Eins-zu-eins-Versorgung gewährleisten wir maximale Sicherheit und Kontinuität in der vertrauten Häuslichkeit der zu betreuenden Person.
Ganzheitlicher Unterstützungsansatz: Grundpflege, Haushalt und soziale Teilhabe
Unsere ganzheitliche Interventionsmatrix deckt alle relevanten Lebensbereiche ab: Dies umfasst die Unterstützung bei der Grundpflege, die effiziente hauswirtschaftliche Koordination sowie die aktive Förderung der sozialen Partizipation zur Steigerung der Lebensqualität.
Nachhaltige Entlastung für Angehörige durch langjährige Expertise
Infolge unserer fundierten Fachkenntnis garantieren wir eine würdevolle Betreuung, die konsequent den Menschen ins Zentrum rückt. Hierdurch erreichen wir eine signifikante und nachhaltige Entlastung für pflegende Angehörige.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Vermittlungstätigkeit
Es gilt zu beachten: VIVARA agiert ausschließlich in vermittelnder Funktion und tritt nicht als unmittelbare Vertragspartei der Betreuungsleistungen auf. Das entsprechende Vertragsverhältnis über die Pflege- und Betreuungsleistungen wird – unter unserer Moderation – unmittelbar mit dem jeweiligen Leistungserbringer konstituiert.
Geltungsbereich der AGB und verbindliche Beauftragung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) determinieren vollumfänglich die Geschäftsbeziehung zwischen VIVARA und Ihnen. Mit der Erteilung Ihres Auftrages erkennen Sie diese Bedingungen als rechtsverbindlich an.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsverträge zwischen der Agentur VIVARA – Betreuung zu Hause (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich häuslicher Betreuung und 24-Stunden-Pflege. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand
Beratungsleistungen bis zur Auftragserteilung sind kostenfrei und unverbindlich. Für die Vermittlung erhebt die Agentur ein Vermittlungshonorar gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung. Wesentlicher Vertragsgegenstand ist die Zusammenführung von Auftraggeber und Dienstleister. Das Vermittlungshonorar wird mit Abschluss des Vermittlungsvertrages sowie im Falle einer Vertragsverlängerung zur Zahlung fällig. Nach Rechnungsstellung ist der Betrag sofort und ohne Abzüge auf das angegebene Konto der Agentur zu überweisen. Werden während der Vertragslaufzeit einvernehmliche Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen, fallen hierfür keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren an.
Bei VIVARA steht die persönliche Chemie an erster Stelle. Unser Team investiert Herzblut und Fachwissen in die Analyse, Selektion und Qualsprüfung, um Ihnen Profile zu präsentieren, die exakt zu Ihren Anforderungen passen.
Gezielte Auswahl Ein Anspruch auf eine spezifische Kraft besteht bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Voller Einsatz: Unsere Vermittlungsleistung umfasst die intensive Recherche und die Bereitstellung qualifizierter Profile.
Abschluss der Dienstleistung: Wir begleiten Sie mit Expertise durch den Auswahlprozess. Wird die Auswahl ohne triftigen Grund verweigert oder unverhältnismäßig verzögert, haben wir unsere Mission – die Bereitstellung geeigneter Optionen – erfüllt, womit der Vergütungsanspruch entsteht.
Im Falle höherer Gewalt ist die Agentur berechtigt, vereinbarte Termine, insbesondere An- und Abreisen, angemessen zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
Erbringt die Agentur, nach gesonderter Absprache über die Vermittlungsleistung hinaus zusätzliche Leistungen – insbesondere Unterstützung bei Behördengängen oder im Schriftverkehr mit Behörden –, werden diese gesondert und zusätzlich zum vereinbarten Vermittlungshonorar in Rechnung gestellt.
Die Agentur erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Entsprechende Auskünfte dürfen und werden nicht erteilt.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des Klientenfragebogens vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den häuslichen Verhältnissen sowie zum Umfang der erforderlichen Betreuung und Unterstützung zu machen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die geschuldete Vermittlungstätigkeit.
Rücktritt und Bearbeitungs-/Stornogebühr
Beratungsleistungen bis zur Auftragserteilung sind kostenfrei und unverbindlich. Mit der mündlichen oder schriftlichen Zusage des Kunden zur Auswahl einer Betreuungskraft kommt der Vermittlungsvertrag verbindlich zustande. > Ab diesem Zeitpunkt ist die Agentur berechtigt, die Vermittlung einzuleiten und entsprechende Aufwendungen (insbesondere Reise- und Fahrtkosten der Betreuungskraft) in Rechnung zu stellen. Ein Rücktritt nach erfolgter Zusage entbindet den Kunden nicht von der Erstattung bereits entstandener Kosten.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.
3. Beendigung und Verlängerung des Vermittlungsvertrages
3.1 Befristung und Ende
Der Vermittlungsvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet entweder durch fristgerechte Kündigung einer Vertragspartei oder durch den Tod der zu betreuenden Person.
3.2 Kündigung -Beendigung
Sofern im Vermittlungsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Vertrags schriftlich gekündigt werden.
Der Vermittlungsvertrag wird befristet abgeschlossen. Er endet durch Kündigung einer Vertragspartei oder durch den Tod der zu betreuenden Person.
Im Falle der Kündigung durch den Kunden sind sämtliche bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten vom Kunden zu tragen.
Wird der Vermittlungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt oder durch Tod beendet, besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Honorars.
3.3 Verlängerung
Möchte eine Vertragspartei den Vermittlungsvertrag nicht verlängern, ist dies der anderen Vertragspartei spätestens 14 Werktage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die dafür vereinbarte Vergütung wird erneut fällig.
3.4 Anspruch auf Vermittlungshonorar
Kommt nach Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen dem Kunden und einer von der Agentur vorgeschlagenen Betreuungskraft ein Dienstleistungsvertrag zustande, bleibt der Anspruch der Agentur auf das vereinbarte Vermittlungshonorar unberührt.
Mängel in der Vermittlungsleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Kenntnisnahme, schriftlich (per Post oder E-Mail info@agentur-vivara.com anzuzeigen.
In der Mängelanzeige sind die beanstandeten Punkte möglichst konkret zu beschreiben, um eine zügige Prüfung und ggf. Abhilfe zu ermöglichen.
4. Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten
Erhebung und Nutzung
Damit wir den Vermittlungsvertrag erfolgreich durchführen können, erhebt, speichert und verarbeitet die Agentur die personenbezogenen Daten des Kunden sowie der zu betreuenden Person. Wir nutzen diese Informationen vor allem deshalb, um passgenaue Betreuungskräfte für Sie auszuwählen und sämtliche Zahlungs- sowie Vertragsangelegenheiten reibungslos abzuwickeln.
Weitergabe an Dritte
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Ihren Daten um und leiten diese daher nur dann an Betreuungskräfte oder externe Partner weiter, wenn dies zwingend für den Vertragszweck erforderlich ist. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe nur, sofern wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Speicherung
Die Agentur bewahrt personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange auf, wie wir sie für die laufende Vertragsabwicklung benötigen. Zudem beachten wir dabei strikt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen, nach deren Ablauf wir die Daten umgehend löschen.
Ihre Rechte als Kunde
Selbstverständlich behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle: Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre Daten zu verlangen. Des Weiteren können Sie jederzeit die Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns veranlassen..
5. Haftung für Auskünfte
Die Agentur haftet nur für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung der Betreuungskräfte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden des Kunden oder der zu betreuenden Person, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die im Rahmen der Beratung erteilten Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grundlage der gemachten Angaben.
6. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren wir für alle Streitigkeiten aus diesem Vermittlungsvertrag den Sitz unserer Agentur als Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel Bleibt eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit. Wir verpflichten uns gemeinsam mit Ihnen, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Geltung der Vereinbarung Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Wir halten Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung schriftlich fest.
© 2025. Dienstleistungsagentur VIVARA, Inh. Marc André Pöllmann
