
Entlastungsbetrag
45B Absatz 1 SGB XI
24-h-Betreuung zu Hause – Individuelle Pflege und Betreuung in vertrauter Umgebung
Für ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause – sicher, legal und individuell abgestimmt.

Wofür kann der Betrag genutzt werden?
Sie können den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI flexibel für anerkannte Dienstleistungen nutzen. Hier sind die gängigsten Möglichkeiten:
- Alltagsbegleitung: Hilfe bei Einkäufen, Spaziergängen oder bei der Organisation des Haushalts.
- Tages- & Nachtpflege: Stationäre Betreuung für eine flexible Entlastung zwischendurch.
- Betreuungsangebote: Entlastung durch professionelle Betreuungskräfte, damit Sie Zeit für sich gewinnen.
- Kurzzeitpflege: Entlastung bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: Unterstützung für Ihren Pflegealltag
Pflege zu Hause ist eine wertvolle Aufgabe, die viel Kraft erfordert. Damit Sie als pflegende Angehörige nicht allein gelassen werden, gibt es den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er ist Ihr Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, um Ihren Alltag spürbar zu erleichtern.
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Die Pflegekasse stellt diesen Betrag bereit, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gezielt zu fördern. Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Leistung, die Ihnen hilft, professionelle Unterstützung zu finanzieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Automatischer Anspruch: Sobald ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, steht Ihnen die Leistung zu – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Volle Kostenübernahme: Die Ausgaben für anerkannte Angebote werden direkt durch die Pflegekasse erstattet.
Mehr Freiraum: Sie gewinnen Zeit für die Dinge, die Ihnen Kraft geben, während Ihre Angehörigen in guten Händen sind.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Wir unterstützen Sie
Sie möchten den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI optimal nutzen und suchen eine einfühlsame Betreuung zu Hause? Wir beraten Sie transparent zu Ihrem individuellen Anspruch und begleiten Sie bei der Umsetzung.
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