
Pflegegeld – Ihr Weg zur richtigen Unterstützung
Pflegegrade: Höhe der Leistungen und Ansprüche nach MDK-Einstufung
Pflegegrade & MDK-Einstufung: So sichern Sie sich die richtige Pflegeleistung
Die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen Ihnen von der Pflegeversicherung zustehen. Viele Familien sind dabei unsicher, wie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) abläuft und worauf es wirklich ankommt.
Wir erklären Ihnen den gesamten Prozess einfach und verständlich – damit Sie optimal vorbereitet sind und keine Leistungen verschenken.
Das ist der wichtigste Paragraph für viele Familien.
Pflegegeld §37SGB XI
Es dient dazu, die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflege-/Betreuungspersonen (z. B. Angehörige) zu unterstützen und zu finanzieren. Es steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden.
Verwendung: Die pflegebedürftige Person kann frei über das Geld verfügen und es an die pflegenden Angehörigen weitergeben.
Was sind Pflegegrade?
Wie ist die Einstufung des Pflegegrades
Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung wird im Alltag benötigt. Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung).
Pflegegrad 1
kein Anspruch auf Pflegegeld
Den Entlastungsbetrag nach §45b von 131 Euro pro Monat können Sie in Anspruch nehmen und Pflegehilfsmittel bis 42 Euro erhalten
Sie können den Entlastungsbetrag über mehrere Monate hinweg ansparen und bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. So können Sie Rücklagen für intensivere Unterstützungsphasen bilden und größere Leistungen in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2
347 Euro pro Monat wird direkt ausgezahlt
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
599 Euro pro Monat wird direkt ausgezahlt
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
800 Euro pro Monat wird direkt ausgezahlt
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
990 Euro pro Monat wird direkt ausgezahlt
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
KOMBI – LÖSUNGEN
Pflegesachleistungen (ambulante Dienste)
§ 36 SGB XI – Pflegesachleistungen
Bei der Kombinationspflege wird das Pflegegeld anteilig weiterhin ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden.
Die nächste geplante Anpassung des Pflegegeldes ist für Januar 2028 geplant.
Stand 2025
Da wir gerade über die Leistungen der Pflegekasse sprechen: Haben Sie eigentlich Ihren aktuellen Beratungseinsatz nach § 37.3 für dieses Halbjahr/Quartal schon absolviert?
- Was ist das? Es ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger (bei Pflegegrad 2 bis 5), um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
- Warum ist es wichtig? Wenn dieser Termin nicht wahrgenommen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett streichen.
Fristen:
- Pflegegrad 2 & 3: Einmal pro Halbjahr (alle 6 Monate).
- Pflegegrad 4 & 5: Einmal pro Vierteljahr (alle 3 Monate).
- Pflegegrad 1: Freiwillig (einmal pro Halbjahr möglich).
- Kosten: Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse. Für den Versicherten ist der Besuch kostenlos.
- Durchführung: Kann in der eigenen Häuslichkeit oder (je nach Wunsch) digital/per Video durchgeführt werden.

Möchten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren
Den offiziellen Gesetzestext können Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz nachlesen: Beratungseinsatz nach § 37.3
Nutzen Sie die Beratungsgespräche nach Möglichkeit, um den Pflegegrad nicht wieder zu verlieren.
