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Die Möglichkeit besteht darin, einen ausländischen Dienstleister zu beauftragen, der eine Angestellten in den Haushalt schickt.

Bei dieser sogenannten Entsendung entfallen für den Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. Eine deutsche Vermittlungsagentur hilft in der Regel bei der Organisation. Der Haushalt schließt also zwei Verträge ab: einen mit dem ausländischen Unternehmen, das eine Hilfskraft schickt, und einen weiteren mit dem Vermittlungsunternehmen, das die Organisation und Kommunikation übernimmt.