
Seriös und vertrauensvoll
„Professionelle 24-Stunden-Betreuung für ein sicheres und würdevolles Leben zuhause.“
24-Stunden-Betreuung in München & Oberschleißheim: Ihr verlässlicher Partner vor Ort
„VIVARA bietet liebevolle Seniorenbetreuung zu Hause in Oberschleißheim, im Großraum München sowie deutschlandweit an…“
Rechtssicherheit durch legale Entsendung: Wir vermitteln ausschließlich Betreuungskräfte, die im Rahmen der legalen EU-Entsendung tätig sind. Das bedeutet für Sie: Volle Transparenz, rechtliche Absicherung und Schutz vor den Risiken der Schwarzarbeit.
Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Betreuungskräfte ermöglicht eine individuelle Betreuung zuhause und stellt für viele Familien eine Alternative zum Pflegeheim dar.
Da Angehörige die Pflege im eigenen Haushalt häufig nicht allein leisten können, suchen sie nach praktikablen und zugleich legalen Lösungen. Besonders gefragt ist die Betreuung durch Betreuungskräfte aus Osteuropa, die im Rahmen klar geregelter Beschäftigungsmodelle eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, auf eine rechtssichere Gestaltung der Beschäftigung zu achten, um sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Betreuungskraft Sicherheit zu gewährleisten.
Die legale Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte erfordert transparente Vertragsmodelle, sozialversicherungsrechtliche Absicherung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Wer sich frühzeitig informiert, kann eine passende und rechtskonforme Betreuungslösung finden.
Hinweis: Die Betreuungskräfte dürfen ausschließlich haushaltsnahe Dienstleistungen und Grundpflege erbringen. Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen) dürfen nur von examinierten Pflegekräften übernommen werden.

1. Entsendemodell (EU-Entsendung)
Bei der klassischen 24h-Betreuung wird die Betreuungskraft häufig von einem Dienstleister aus einem EU-Mitgliedsstaat (z. B. Polen, Rumänien, Bulgarien) nach Deutschland entsendet.
Wichtige Voraussetzungen:
- Die Betreuungskraft ist im Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt.
- Der Arbeitgeber im Heimatland zahlt Steuern und Sozialabgaben.
- Die Betreuungskraft erhält eine sogenannte A1-Bescheinigung, die nachweist, dass sie im Heimatland abgesichert ist.
- Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem ausländischen Unternehmen und der betreuten Person bzw. deren Familie.

2. Direktanstellung einer Betreuungskraft
Alternativ können Betreuungskräfte direkt von der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen angestellt werden.
Beachten Sie:
- Es besteht eine vollständige Arbeitgeberpflicht (Meldung bei Behörden, Zahlung von Sozialversicherungs-beitrag, Abführung von Steuern).
- Arbeitsrechtliche Vorschriften wie Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Arbeitszeiten müssen eingehalten werden.
❗ Für private Arbeitgeber ist die Organisation und Haftung jedoch mit hohem Aufwand und Risiken verbunden. Daher entscheiden sich die meisten Familien für eine Vermittlung über Agenturen.

3. Selbstständige Betreuungskraft
In Einzelfällen arbeiten Betreuungskräfte als Selbstständige.
Wichtig:
- Ihre Einnahmen müssen von mehreren verschiedenen Auftraggebern sein und nicht von Ihnen abhängig sein.
- Es dürfen keine klassischen Arbeitnehmermerkmale (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Haushalt) vorliegen.
- Achtung: Bei falscher Selbstständigkeit droht Scheinselbstständigkeit – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen!
Wir empfehlen wegen der Scheinselbstständigkeit diese Betreuungskräfte nicht.
Was bedeutet „24-Stunden-Pflegekraft“?
Rechtliche Einordnung: 24-Stunden-Betreuung vs. Pflegefachkraft
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch fest etabliert. Dennoch ist es uns wichtig, Sie transparent über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Qualifikationen aufzuklären.
Begriffserklärung und Qualifikation
Obwohl umgangssprachlich oft von einer „24-Stunden-Pflegekraft“ die Rede ist, handelt es sich rechtlich korrekt um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG).
Es ist wichtig zu wissen:
- Kein geschützter Begriff: Die Bezeichnung „Pflegekraft“ ist rechtlich nicht geschützt. Sie lässt keinen Rückschluss auf eine medizinische Ausbildung zu.
- Betreuung statt medizinischer Pflege: Die von uns vermittelten Betreuungskräfte aus Polen sind in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte (wie Krankenschwestern oder Altenpfleger).
- Fokus auf Alltagsunterstützung: Unsere Experten sind auf die liebevolle und zuverlässige Unterstützung im häuslichen Umfeld spezialisiert.
Leistungsspektrum der häuslichen Betreuung
Im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Betreuung übernehmen unsere erfahrenen Betreuungskräfte wesentliche Aufgaben, um ein würdevolles Altern in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen: daher auch von uns verwendet.
Verbraucherzentrale rät: Entsandtes Pflege- und Betreuungspersonal
Die Möglichkeit besteht darin, einen ausländischen Dienstleister zu beauftragen, der eine Angestellten in den Haushalt schickt.
Bei dieser sogenannten Entsendung entfallen für den Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. Eine deutsche Vermittlungsagentur hilft in der Regel bei der Organisation. Der Haushalt schließt also zwei Verträge ab: einen mit dem ausländischen Unternehmen, das eine Hilfskraft schickt, und einen weiteren mit dem Vermittlungsunternehmen, das die Organisation und Kommunikation übernimmt.
Mehr dazu auf der Homepage Stand 2025 von der Verbraucherzentrale.
Fazit:
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine wertvolle Unterstützung – sie muss jedoch rechtssicher organisiert werden.
Wir von VIVARA begleiten Sie dabei und sorgen für eine Betreuung, die sowohl für Ihre Familie als auch für die Betreuungskraft fair und korrekt gestaltet ist.
